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Herkunftsnachweise für Solarstrom
Was Herkunftsnachweise sind, wann eine PV-Anlage sie erhält und verkaufen darf und welche Rolle sie in PPA spielen.
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-05
Herkunftsnachweise für Solarstrom
Ein Herkunftsnachweis belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien stammt. Für PV-Anlagen ohne EEG-Förderung ist er eine zusätzliche Erlösquelle, vor allem im Zusammenspiel mit einem PPA.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen. Stand: 13.10.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Herkunftsnachweise stellt das Umweltbundesamt auf Antrag aus, je eine MWh (§ 79 Abs. 1 und 5 EEG).
- Es gibt sie nur für Strom ohne Zahlung nach § 19 oder § 50 EEG (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 EEG).
- Strom darf nicht mehrfach verkauft werden (Doppelvermarktungsverbot, § 80 Abs. 1 EEG).
- Für geförderten Strom mit Marktprämie gibt es statt Herkunftsnachweisen Regionalnachweise. Das Umweltbundesamt stellt sie auf Antrag für nach § 20 EEG direkt vermarkteten Strom je kWh aus. Ein Stromlieferant darf damit gegenüber Kunden im Umkreis von 50 km ausweisen, dass geförderter Strom aus ihrer Region stammt (§ 79a Abs. 1, 5 und 6 EEG).
- Bei Corporate PPA werden Herkunftsnachweise oft mitgeliefert und eigens bepreist.
Wann eine Anlage Herkunftsnachweise erhält
| Erlösform | Herkunftsnachweise |
|---|---|
| Einspeisevergütung | nein |
| Marktprämie | nein |
| Sonstige Direktvermarktung, etwa PPA ohne Förderung | ja, auf Antrag |
| Anlage nach Förderende | ja, wenn keine Zahlung nach § 19 EEG mehr in Anspruch genommen wird |
Wechselt eine Anlage monatlich zwischen Veräußerungsformen, gelten Herkunftsnachweise nur für die Mengen in der sonstigen Direktvermarktung.
Ablauf
- Anlage im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts registrieren.
- Messdaten über den Netzbetreiber oder einen Umweltgutachter melden.
- Ausstellung der Nachweise je MWh.
- Übertragung an den Käufer, etwa einen Stromlieferanten, und Entwertung, wenn der Strom an Letztverbraucher geliefert wird.
Bedeutung für Investoren
- In einem PPA ohne Förderung können Herkunftsnachweise einen zusätzlichen Preisbestandteil bilden. Mehr dazu unter PPA.
- Ihr Preis schwankt und hängt am europäischen Markt. Ein Finanzmodell sollte ihn vorsichtig ansetzen.
- Wer Anlagen teils mit Marktprämie und teils ungefördert betreibt, muss sauber abgrenzen. Fehler können Rückforderungen auslösen.
Beispielrechnung
Beispiel mit erfundenen Werten. Die Zahlen dienen nur der Erklärung und sind keine Marktdaten.
Ein ungeförderter Solarpark erzeugt 12.000 MWh. Bei einem angenommenen Preis von 1 € je Herkunftsnachweis bringen die Nachweise 12.000 € im Jahr. Gegenüber einem Stromerlös von rund 700.000 € ist das ein kleiner, aber nicht zu vernachlässigender Posten.
So rechnet Wattvestor
Erlöse aus Herkunftsnachweisen sind nicht Teil unserer Kennzahlen, solange der Anbieter sie nicht gesondert angibt.
Häufige Fragen
Wer stellt Herkunftsnachweise aus?
Das Umweltbundesamt, auf Antrag und elektronisch im Herkunftsnachweisregister (§ 79 Abs. 1 und 4 EEG). Ein Nachweis gilt für eine MWh (§ 79 Abs. 5 EEG).
Bekommt jede PV-Anlage Herkunftsnachweise?
Nur für Strom, für den keine Zahlung nach § 19 oder § 50 EEG in Anspruch genommen wird (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 EEG). Strom mit Marktprämie oder Einspeisevergütung erhält keine Herkunftsnachweise.
Warum sind Herkunftsnachweise für PPA wichtig?
Unternehmen, die grünen Strom kaufen, wollen die Herkunft belegen. Bei einem PPA mit einer ungeförderten Anlage werden die Herkunftsnachweise deshalb oft mitverkauft und erhöhen den Erlös.
Quellen
- § 79 EEG 2023, Herkunftsnachweise: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__79.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 80 EEG 2023, Doppelvermarktungsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__80.html, abgerufen am 13.10.2026
- Umweltbundesamt, Herkunftsnachweisregister: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr, abgerufen am 13.10.2026
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.