Wissen · Glossar
BaFin
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
BaFin
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die Behörde, die in Deutschland Banken, Versicherer und den Wertpapierhandel beaufsichtigt und Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen billigt.
Die Billigung eines Prospekts bezieht sich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit; eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Angebots ist damit nicht verbunden. Ob ein PV-Angebot eine Vermögensanlage oder ein Investmentvermögen ist, hängt von der Gestaltung ab.
Fundstelle: BaFin, Vermögensanlagen (Prospektpflicht)
Mehr dazu: Beteiligungsformen an PV-Anlagen: Teilanlage, Gesellschaft, Fonds
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.