Wissen · Glossar
Differenzvertrag (CfD)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Differenzvertrag (CfD)
Ein Differenzvertrag (Contract for Difference, CfD) ist eine Vereinbarung, bei der ein Erzeuger die Differenz zwischen einem festen Referenzpreis und einem Marktpreis erhält, wenn der Marktpreis darunter liegt, und abführt, wenn er darüber liegt.
Das geltende EEG kennt nur die einseitige Marktprämie. Der Entwurf zum EEG 2027 (Drs. 21/7867) sieht für Anlagen ab 100 kW mit Zuschlag oder Mitteilung nach § 20 Abs. 2 einen zweiseitigen Differenzvertrag mit Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag vor, bezogen auf den Jahresmarktwert. Das ist der Stand des Regierungsentwurfs unter Vorbehalt, am 13.10.2026 nicht beschlossen.
Fundstelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 (Regierungsentwurf EEG 2027)
Mehr dazu: EEG 2027: Was die Reform für PV-Investoren ändern soll
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