Wissen · Glossar
Förderzeitraum
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist der Zeitraum, für den ein Anspruch auf Marktprämie oder Einspeisevergütung besteht, nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025 verlängert er sich um die Viertelstunden mit negativen Preisen, umgerechnet nach § 51a EEG. Danach erzielt die Anlage nur noch Markterlöse.
Fundstelle: § 25 EEG, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG, Negative Strompreise und § 51 EEG: Was das für PV-Erlöse bedeutet
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.