Wissen · Glossar
Gewährleistung
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Gewährleistung
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel der Sache oder des Werks.
Beim Werkvertrag verjähren Mängelansprüche in der Regel in zwei Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Bauwerken in fünf Jahren (Nr. 2); der BGH hat das für eine auf ein Hallendach gesetzte PV-Anlage bejaht (VII ZR 348/13). Beim Kauf von Komponenten gilt § 438 BGB, die Frist sollte im EPC- oder Kaufvertrag ausdrücklich geregelt sein.
Fundstelle: § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche
Mehr dazu: Due-Diligence-Checkliste für PV-Investments
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.