Wissen · Glossar
Jahresmarktwert
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Jahresmarktwert
Der Jahresmarktwert (JW) ist der tatsächliche Jahresmittelwert des Marktwerts von Strom eines Energieträgers, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt; beim Jahresmarktwert Solar (JW Solar) wird der Spotmarktpreis jeder Viertelstunde mit der Solarerzeugung nach der Online-Hochrechnung der Übertragungsnetzbetreiber gewichtet (EEG Anlage 1 Nr. 4.3.4 mit Nr. 4.3.2 und 5.1).
Spotmarktpreis ist der Preis aus der vortägigen Auktion von Viertelstundenkontrakten am Day-Ahead-Markt in der Preiszone Deutschland (§ 3 Nr. 42a EEG); für Wasserkraft, Gase, Biomasse und Geothermie ist der JW der ungewichtete Jahresmittelwert des Spotmarktpreises (Anlage 1 Nr. 4.2). Mit dem JW wird die Marktprämie für Anlagen berechnet, die weder vor 2023 in Betrieb gingen noch vor 2023 einen Zuschlag erhielten, und zwar jährlich rückwirkend als anzulegender Wert minus JW, mindestens null (Anlage 1 Nr. 2, 4.1.1 und 4.1.2); für ältere Anlagen gilt der Monatsmarktwert, außer wenn der Anspruch nach der Abgrenzungs- oder Pauschaloption nach § 19 Abs. 3b oder 3c EEG geltend gemacht wird, wobei Abs. 3c unter dem Vorbehalt nach § 101 Abs. 1 EEG steht. Laut netztransparenz.de lag der JW Solar 2025 bei 4,508 ct/kWh und 2024 bei 4,624 ct/kWh, der Jahresmittelwert des Spotmarktpreises 2025 bei 8,932 ct/kWh.
Fundstellen: EEG Anlage 1, Höhe der Marktprämie (Nr. 2, 4.1, 4.2, 4.3.4); § 3 EEG, Begriffsbestimmungen (Nr. 42a Spotmarktpreis); § 19 EEG, Zahlungsanspruch (Abs. 3b und 3c); § 101 EEG, Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt; Netztransparenz.de, Marktwertübersicht
Mehr dazu: Marktwert Solar und Capture Rate
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.