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Wissen · Glossar

Kleinunternehmerregelung

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG).

Wer sie nutzt, darf keine Vorsteuer abziehen. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem die Grenze überschritten wird.

Fundstelle: § 19 UStG, Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Mehr dazu: Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beim PV-Investment

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.