Wissen · Glossar
Pachtvertrag
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Pachtvertrag
Der Pachtvertrag ist ein Vertrag, mit dem der Eigentümer einer Fläche dem Pächter deren Gebrauch und den Fruchtgenuss gegen Pacht überlässt (§ 581 BGB), bei Solarparks die Nutzung für Bau und Betrieb der Anlage.
Wird er für mehr als ein Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB), und nach 30 Jahren kann jede Seite außerordentlich kündigen (§ 544 BGB). Banken verlangen zusätzlich eine Dienstbarkeit im Rang vor Grundpfandrechten und ein Eintrittsrecht.
Fundstelle: § 581 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
Mehr dazu: Pachtvertrag für Solarflächen: Laufzeit, Dienstbarkeit, Rückbau
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.