Wissen · Glossar
Refinanzierungsbeitrag
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Refinanzierungsbeitrag
Der Refinanzierungsbeitrag ist nach dem Entwurf zum EEG 2027 eine Zahlung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber für Kalenderjahre, in denen der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert liegt (§ 21d und Anlage 1 des Entwurfs).
Er soll für Anlagen ab 100 kW mit wirksamem Zuschlag oder Mitteilung nach § 20 Abs. 2 gelten und macht die Marktprämie zu einem zweiseitigen Differenzvertrag. Ein einmaliger, dauerhafter Verzicht auf die Marktprämie bis zum Ende des zehnten Kalenderjahres nach Inbetriebnahme soll beide Zahlungen ab dem Folgejahr beenden (§ 21e des Entwurfs). Das ist der Stand des Regierungsentwurfs unter Vorbehalt, am 13.10.2026 nicht beschlossen.
Fundstelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 (Regierungsentwurf EEG 2027)
Mehr dazu: EEG 2027: Was die Reform für PV-Investoren ändern soll
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