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Wissen · Glossar

Solarspitzengesetz

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Solarspitzengesetz

Solarspitzengesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (BGBl. 2025 I Nr. 51), das am 25.02.2025 in Kraft trat.

Es hat unter anderem § 51 EEG verschärft: Für neue Anlagen entfällt die Marktprämie in jeder Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis, dafür verlängert sich der Förderzeitraum nach § 51a EEG. Es enthält außerdem Regeln zur Steuerbarkeit kleiner Anlagen.

Fundstelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Das Solarspitzengesetz: Ein Überblick, 02.07.2025

Mehr dazu: Negative Strompreise und § 51 EEG: Was das für PV-Erlöse bedeutet

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.