Wissen · Glossar
Treuhandmodell
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Treuhandmodell
Ein Treuhandmodell ist eine Beteiligungsform, bei der ein Treuhänder einen Anteil oder ein Vermögen im eigenen Namen für Rechnung des Anlegers hält.
Anteile an einem solchen Treuhandvermögen sind Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG, wenn sie nicht als Investmentvermögen ausgestaltet sind. Der Anleger ist wirtschaftlich beteiligt, steht aber nicht selbst im Handelsregister oder Grundbuch.
Fundstelle: § 1 VermAnlG, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Mehr dazu: Beteiligungsformen an PV-Anlagen: Teilanlage, Gesellschaft, Fonds
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.