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Warnsignale bei PV-Angeboten und Vertrieben
Woran Sie überhöhte Renditeversprechen, unbelegte Ertragsangaben, riskante Vertragsgestaltungen und Druckverkauf erkennen und wie Sie einen Anbieter in öffentlichen Registern prüfen.
Stand 2026-10-14 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 14.10.2026, PV-Experte, 14.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-14
Warnsignale bei PV-Angeboten und Vertrieben
Ein Warnsignal ist ein Merkmal eines Angebots, das vor der Unterschrift genauer geprüft werden sollte, weil Zahlen, Verträge oder das Vorgehen des Vertriebs nicht zu den Belegen passen. Ob tatsächlich ein Problem vorliegt, zeigt erst die Prüfung. Dieser Artikel ordnet die häufigsten Signale nach Rendite, Ertrag, Kosten, Vertrag, Vertrieb und Anbieter.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Er bewertet keinen bestimmten Anbieter. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen, bei Vertragsfragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: 14.10.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rendite ohne Rechenweg oder nur „nach Steuern“ lässt sich nicht vergleichen.
- Das EEG gibt einen Zahlungsanspruch für eingespeisten Strom (§ 19 EEG 2023). Eine Garantie für Rendite, Ertrag oder Anbieter ist das nicht.
- Liegt die Ertragsangabe mehr als 5 % über PVGIS, gilt sie bei Wattvestor als nicht belegt, bis ein unabhängiges Ertragsgutachten vorliegt.
- Zahlungen vor dem Eigentumsübergang ohne Sicherheit sind das größte Verlustfenster.
- Anbieter lassen sich in öffentlichen Registern prüfen: Handelsregister, Unternehmensregister, Insolvenzbekanntmachungen, BaFin und Marktstammdatenregister.
Warum das Thema zählt
Report Mainz berichtete am 06.06.2025 über Beschwerden von Kleinanlegern, die Teilanlagen gekauft hatten. Nach Angaben der Anleger fehlte bei einzelnen Anlagen die zugesagte Fernüberwachung, Abrechnungen blieben monatelang aus, ein Netzanschluss dauerte mehr als ein halbes Jahr, und zum Kaufvertrag gehörte eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Der Anbieter hat laut Beitrag einen Teil der Vorwürfe bestritten. Ein im Beitrag zitierter Berater beschreibt, dass im Vertrieb oft die Sorgenfreiheit und das „staatlich garantiert“ der Vergütung im Vordergrund stehen (Quelle: Daniel Hoh, SWR, tagesschau.de, 06.06.2025). Wattvestor gibt hier den Bericht wieder und bewertet den Anbieter nicht. Die Beispiele zeigen, wo Prüfung vor dem Kauf ansetzen sollte.
Warnsignale bei der Rendite
| Warnsignal | Was Sie tun können |
|---|---|
| Rendite ohne Formel und ohne Zeitraum | Formel, Zeitraum, Kredit und Steuern erfragen, siehe Rendite im Exposé richtig lesen |
| Rendite nur „nach Steuern“ | Wert vor Steuern verlangen und den angenommenen Steuersatz erfragen |
| „Staatlich garantiert“ oder „sicher“ | Fragen, was genau garantiert ist und von wem |
| Eigenkapitalrendite mit tilgungsfreien Jahren als Anlagerendite | Rechnung mit Tilgung und ohne Kredit verlangen |
| IRR über 30 Jahre mit Förderhöhe der ersten 20 Jahre | Erlösannahme ab Jahr 21 und Pachtlaufzeit erfragen |
| Keine Cashflow-Rechnung als bearbeitbare Datei | Datei anfordern, ohne sie keine Prüfung |
Was „garantiert“ heißt. Der Zahlungsanspruch nach dem EEG besteht für Strom, der tatsächlich eingespeist wird, und läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme (§§ 19, 25 EEG 2023). Für Zeiträume mit negativen Preisen kann er entfallen (§ 51 EEG 2023). Ob und in welchem Umfang, hängt unter anderem vom Datum der Inbetriebnahme oder des Zuschlags, von der Anlagengröße und vom intelligenten Messsystem ab. Für Anlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb gingen, gelten Übergangsregeln (§ 100 Abs. 46 und 47 EEG), siehe Negative Strompreise. Wie viel Strom die Anlage liefert, was Betrieb und Wartung kosten und ob der Anbieter seine Pflichten erfüllt, sichert das Gesetz nicht.
Ab welcher Rendite wird es auffällig? Eine feste Grenze gibt es nicht. Eine hohe Rendite muss sich aus vier Größen erklären lassen: niedriger Kaufpreis je kWp, hoher Ertrag, hohe Vergütung oder niedrige Kosten. Vergleichswerte: Fraunhofer ISE nennt für Freiflächen über 1 MWp 700 bis 900 €/kWp Investitionskosten (Juli 2024). Der mittlere Zuschlagswert der Solar-Ausschreibung zum 01.07.2026 lag bei 4,79 ct/kWh (BNetzA). Weicht ein Angebot bei einer dieser Größen stark ab, braucht es einen Beleg.
Warnsignale bei Ertrag und Kosten
- Ertragsangabe mehr als 5 % über PVGIS ohne unabhängiges Gutachten. Mehr als 10 % darüber ist eine erhebliche Abweichung. Siehe Ertragsgutachten prüfen.
- Ertragsgutachten vom Verkäufer, Initiator oder Generalunternehmer selbst.
- Ertrag mit optimaler Neigung gerechnet, gebaut wird flacher.
- Erlös je kWh deutlich über Zuschlagswert und Marktwert, ohne Vertrag, der das belegt.
- Zuschlag nur für einen Teil der Leistung.
- Betriebskosten ohne Pacht, Direktvermarktung, Rücklagen oder Steigerung, siehe Betriebskosten im Exposé prüfen.
- Ein einheitlicher Preis je kWp, der einen Speicheranteil verdeckt, siehe Kaufpreis je kWp.
Warnsignale im Vertrag
| Warnsignal | Warum es zählt |
|---|---|
| Hohe Anzahlung vor dem Eigentumsübergang, ohne Bürgschaft oder Treuhandkonto | In der Bauphase verlieren Sie bei einer Insolvenz des Anbieters am meisten |
| Teilanlage ohne genaue Zuordnung von Modulen, Wechselrichtern und Strings | Eigentum und Erlöse lassen sich nicht abgrenzen |
| Betriebsführung nur durch den Anbieter, ohne Kündigungs- oder Wechselrecht | Bei Problemen fehlt ein Ausweg |
| Keine Liste der übrigen Miteigentümer | Gemeinsame Entscheidungen, etwa ein Wechsel des Betriebsführers, werden schwer |
| Verschwiegenheitspflicht für Käufer über Jahre | Erfahrungsaustausch und unabhängige Prüfung werden erschwert |
| Rückkaufzusage oder in Aussicht gestellte feste Rückflüsse | Kann das Angebot zur Vermögensanlage mit Prospektpflicht machen, siehe Beteiligungsformen |
| Pacht kürzer als die Laufzeit der Rechnung | Erlöse nach Pachtende sind nicht gesichert |
Prospekt und BaFin. Wird eine Vermögensanlage öffentlich angeboten, braucht es grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt (§ 6 VermAnlG), mit Ausnahmen nach §§ 2 bis 2d VermAnlG. Zusätzlich ist in der Regel ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nötig (§ 13 VermAnlG), auch bei manchen prospektfreien Angeboten, etwa nach § 2a VermAnlG. Die BaFin prüft Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit (§ 8 Abs. 1 VermAnlG). Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung, darauf muss das Deckblatt hinweisen (§ 7 Abs. 2 VermAnlG). Ein gebilligter Prospekt ist also kein Gütesiegel. Ob ein Direktinvestment überhaupt eine Vermögensanlage ist, hängt von der Gestaltung ab und ist je Angebot rechtlich zu prüfen.
Warnsignale im Vertrieb
- Zeitdruck: „nur noch wenige Module“, Frist bis Jahresende wegen des Steuervorteils.
- Der Steuervorteil steht vor der Wirtschaftlichkeit.
- Unterlagen wie Gutachten, Pachtvertrag oder Zuschlag erst nach Unterschrift oder Anzahlung.
- Antworten nur mündlich, keine schriftliche Bestätigung.
- Ein Mustervertrag oder Gutachten aus einem anderen Projekt als Beleg.
- Abraten von einer Prüfung durch Steuerberatung, Anwalt oder Gutachter.
Den Anbieter prüfen
| Register | Was Sie dort finden |
|---|---|
| Handelsregister | Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, Gründungsdatum, Änderungen |
| Unternehmensregister | veröffentlichte Jahresabschlüsse |
| Insolvenzbekanntmachungen | laufende und frühere Insolvenzverfahren |
| BaFin, Warnmeldungen | Warnungen vor unerlaubt tätigen Unternehmen |
| BaFin, Unternehmensdatenbank | Unternehmen mit Erlaubnis der BaFin |
| Marktstammdatenregister | Referenzanlagen, Leistung, Betreiber, Inbetriebnahme |
Gleichen Sie Impressum, Registereintrag und Vertragspartner ab. Weichen Name oder Sitz voneinander ab, fragen Sie nach.
So prüft Wattvestor
- Der Ertrag des Angebots wird mit PVGIS verglichen. Bis 5 % darüber ist grün, mehr als 5 % gelb, mehr als 10 % rot. Bei Gelb ohne Gutachten und bei Rot rechnet die Methodik mit dem PVGIS-Wert plus 5 %. Bei Gelb mit unabhängigem Gutachten gilt dessen P50, höchstens die Angabe des Anbieters, siehe Ertragsgutachten prüfen.
- Kaufpreis je kWp, Anfangsrendite und Kapitaldienstdeckungsgrad werden einheitlich vor Steuern gerechnet.
- Das Wattvestor-Directory bewertet Anbieter nur nach öffentlich belegten Angaben. Eigenangaben zählen höchstens bis Stufe 3 von 5. Eine laufende Insolvenz oder eine BaFin-Warnung sperrt den Eintrag.
Häufige Fragen
Ab welcher Rendite ist ein PV-Angebot unseriös?
Eine feste Grenze gibt es nicht, weil Anbieter verschiedene Kennzahlen nennen. Prüfen Sie, welche Formel hinter der Zahl steht, und gleichen Sie Kaufpreis je kWp, Ertrag, Vergütung und Betriebskosten mit unabhängigen Werten ab. Eine hohe Rendite braucht eine nachvollziehbare Begründung in diesen vier Größen.
Was heißt „staatlich garantiert“ bei einer PV-Anlage?
Das EEG gibt Anlagenbetreibern einen Zahlungsanspruch für eingespeisten Strom (§ 19 EEG 2023) für 20 Jahre ab Inbetriebnahme (§ 25 EEG 2023). Wie viel Geld fließt, hängt von der Einspeisung und bei negativen Preisen von § 51 EEG ab. Eine Garantie für eine Rendite, für den Ertrag oder für den Anbieter ist das nicht.
Muss ein PV-Angebot von der BaFin genehmigt sein?
Das hängt von der Gestaltung ab. Wird eine Vermögensanlage öffentlich angeboten, ist grundsätzlich ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt nötig (§ 6 VermAnlG). Die BaFin prüft dabei Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit (§ 8 VermAnlG), die inhaltliche Richtigkeit ist nicht Gegenstand der Prüfung (§ 7 Abs. 2 VermAnlG). Ob ein Direktinvestment darunter fällt, ist je Angebot rechtlich zu prüfen.
Wo prüfe ich einen Anbieter?
Im Handelsregister, im Unternehmensregister (Jahresabschlüsse), bei den Insolvenzbekanntmachungen, in den Warnmeldungen und der Unternehmensdatenbank der BaFin und für Referenzanlagen im Marktstammdatenregister.
In der Academy vertiefen
- Academy-Kurs PV-Investments verstehen: Grundlagen, Lektion „Vor dem Kauf“ mit Unterlagen und Warnzeichen (kostenlos mit Konto)
- Academy-Kurs Due Diligence und Projektprüfung, Lektion „Verträge, Rechenweg und Anbieter“ mit den typischen Verkaufstricks (im Abo)
Quellen
- § 19 EEG 2023, Zahlungsanspruch: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html, abgerufen am 14.10.2026
- § 25 EEG 2023, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__25.html, abgerufen am 14.10.2026
- § 51 EEG 2023, Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html, abgerufen am 14.10.2026
- § 6 VermAnlG: https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__6.html, abgerufen am 14.10.2026
- § 7 VermAnlG: https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__7.html, abgerufen am 14.10.2026
- § 8 VermAnlG: https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__8.html, abgerufen am 14.10.2026
- BaFin, Warnmeldungen: https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/warnmeldungen/warnmeldungen_node.html, abgerufen am 14.10.2026
- BaFin, Unternehmensdatenbank: https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html, abgerufen am 14.10.2026
- Daniel Hoh (SWR), Kleinanleger berichten von Zahlungsverzug, tagesschau.de (Report Mainz), 06.06.2025: https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/geldanlage-photovoltaik-anlagen-vorwuerfe-100.html, abgerufen am 14.10.2026
- Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Juli 2024: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2024_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf, abgerufen am 13.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 18.08.2026, Ausschreibung Solar erstes Segment zum 01.07.2026: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260818_Solar1.html, abgerufen am 13.10.2026
- PVGIS 5.3, Joint Research Centre der EU: https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/de/, abgerufen am 13.10.2026
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