Wissen · Glossar
Anzulegender Wert
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Anzulegender Wert
Der anzulegende Wert ist der Betrag in Cent je Kilowattstunde, der Grundlage für die Berechnung von Marktprämie und Einspeisevergütung ist (§ 3 Nr. 3 EEG).
Bei Anlagen mit Zuschlag ist er der eigene Gebotswert, sonst ergibt er sich aus den §§ 40 bis 49 EEG. In der Direktvermarktung erhält der Betreiber die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Marktwert als Marktprämie, solange diese positiv ist.
Fundstelle: § 3 EEG, Begriffsbestimmungen
Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG, EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.