Wissen · Glossar
Ausschreibung
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Ausschreibung
Die Ausschreibung ist das Verfahren, in dem die Bundesnetzagentur die Höhe der Förderung für größere EEG-Anlagen über Gebote ermittelt (§ 22 EEG).
Solaranlagen über 1 MW erhalten nur mit Zuschlag eine Marktprämie (§ 22 Abs. 3 EEG), Bürgerenergiegesellschaften bis 6 MW auch ohne Zuschlag (§ 22 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 22b EEG); im ersten Segment ist zusätzlich eine Zahlungsberechtigung der Bundesnetzagentur nötig (§ 38 EEG). Die Schwelle von 750 kW für das zweite Segment steht unter Vorbehalt nach § 101 Abs. 1 EEG, bis zur Genehmigung gilt die Fassung vom 15.05.2024 mit 1 MW. Bezuschlagt wird nach aufsteigendem Gebotswert, bis die ausgeschriebene Menge erreicht ist.
Fundstelle: § 22 EEG, Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.