Wissen · Glossar
Gewinngrenze (§ 7g EStG)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Gewinngrenze (§ 7g EStG)
Die Gewinngrenze nach § 7g EStG ist die Obergrenze von 200.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr des Abzugs, bis zu der ein Betrieb einen Investitionsabzugsbetrag bilden kann (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG).
Maßgeblich ist der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags. Für die Sonderabschreibung gilt die Grenze im Jahr vor der Anschaffung (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).
Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.