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Wissen · Glossar

Höchstwert

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Höchstwert

Der Höchstwert ist der höchste Gebotswert, der in einer EEG-Ausschreibung zulässig ist; höhere Gebote werden ausgeschlossen.

Für Solaranlagen des ersten Segments ergibt er sich aus dem um 8 % erhöhten Durchschnitt der höchsten bezuschlagten Gebote der letzten drei Gebotstermine, höchstens 5,90 ct/kWh (§ 37b Abs. 1 EEG). Die Bundesnetzagentur kann ihn per Festlegung anpassen (§ 85a EEG); die Begrenzung dieser Anpassung auf 15 % in § 85a Abs. 1 Satz 2 steht unter Vorbehalt nach § 101 Abs. 1 EEG, bis zur Genehmigung gilt Satz 2 in der Fassung vom 15.05.2024.

Fundstelle: § 37b EEG, Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments

Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.