Wissen · Glossar
Verbleibens- und Nutzungsfrist
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Verbleibens- und Nutzungsfrist
Die Verbleibens- und Nutzungsfrist verlangt, dass ein mit Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibung begünstigtes Wirtschaftsgut bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (§ 7g Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 EStG).
Fast ausschließlich heißt nach dem BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu mindestens 90 % (Rn. 41). Wird die Frist verletzt, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen. Privat verbrauchter Strom einer gewerblich betriebenen PV-Anlage ist nach Rn. 44 eine Sachentnahme des Stroms und keine schädliche Nutzung der Anlage.
Fundstelle: BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu §§ 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen)
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.